Verbrennen von Gartenabfällen

Wohin mit den Gartenabfällen?

l       Organische Abfälle dürfen im Siedlungsgebiet nicht verbrannt werden.

 

l       Das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfälle ist ausserhalb von Anlagen nur gestattet wenn keine übermässigen Schadenstoffe entwickelt werden.

 

l       Diese Gartenabfälle müssen so trocken sein, dass nur wenig Rauch entsteht.

 

Unter folgenden Bedingungen können ausserhalb des Siedlungsgebiets organische Abfälle verbrannt werden:

F   Es dürfen nur kontrollierte Feuer gemacht werden.

 

F   Es dürfen keine Zündhilfsmittel wie Benzin oder Autopneus verwendet werden.

 

F   Pflanzen müssen in einem trockenen Zustand sein.

 

 

 

Für weitere Auskünfte: Abteilung Bau unter der Telefonnummer: 061 906 10 50 und Weisungen auf dem Abfallkalender.

 

Quelle: Rechtliche Grundlagen für die Gemeinden im Bereich Umweltschutz BL