Behörden
Der Gemeinderat ist die oberste Gemeindebehörde. Für das Schulwesen, das Sozialwesen und das Vormundschaftswesen gibt es selbstständige Fachbehörden. Die Mitglieder der Gemeindebehörden werden vom Stimmvolk nach dem Mehrheitsverfahren (Majorz) an der Urne für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Behörden konstituieren sich selbst. Ein Mitglied des Gemeinderats hat von Amtes wegen Einsitz in jeder Fachbehörde
- KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (vormals Vormundschaftsbehörde Frenkendorf)
- Schulrat für Kindergarten und Primarschule
- Sekundarschulrat
- Schulrat der Regionalen Musikschule, Kontakt siehe Regionale Musikschule Liestal
- Sozialhilfebehörde
- Wahlbüro

