Reglementskommission Wasser- und Abwasser
I. Ausgangslage
Das Kanalisationsreglement datiert aus dem Jahr 1948 wurde 2006 im Bereich jährliche Beiträge angepasst. Das Wasserreglement datiert aus dem Jahr 1964 wurde im 2004 bei den Gebühren angepasst. Beide Reglemente weisen aufgrund des biblischen Alters vorallem im technischen Bereich einen dringenden Revisionsbedarf auf.
Anlässlich der Vorstellung und Erläuterung des Strategieberichts der Kappeler Umwelt Consulting AG wurde der Revisionsbedarf ebenfalls deutlich zum Ausdruck gebracht. Konkret nahmen am 2. November 2010 der Gemeinderat und die Raumplanungs- und Baukommission die Empfehlung zur Kenntnis, dass mit der Totalrevision der Reglemente eine Gebührenerhöhung den benötigten Finanzbedarf sicherstellen soll.
II. Erwägungen
Gestützt auf den Strategiebericht einerseits und aufgrund des Alters des Reglements ist die Totalrevision einzuleiten. Zweckmässigerweise ist gleichzeitig auch das Abwasserreglement zu revidieren. Der Aufbau der Reglemente weist eine gewisse Komplexität auf. Die Reglemente haben einen Regelungsbedarf im technischen, baulichen und finanziellen Bereich abzudecken. Im Weiteren erheben die Übergangsbestimmungen einen speziellen Anspruch auf Verhältnismässigkeit und Ausgewogenheit. Der VBLG hat in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und der Kantonalen Verwaltung und nach einer breit angelegten Vernehmlassungsrunde, Musterreglemente zur Verfügung gestellt.
III. Reglementskommission
Dir Überarbeitung der beiden Reglemente ist von erheblichem, öffentlichen Interesse, da nahezu die gesamte Bevölkerung mehr oder weniger direkt betroffen ist. Aus diesem Grund soll eine ausgewogene und breit abgestützte Kommission die Beratung der Reglemente in Angriff nehmen. Die nichtständige Reglementskommission setzt sich wie nachstehend zusammen.
Die Kommission kann weitere Fachpersonen mit beratender Stimme zu den Sitzungen einladen.
Die Kommission erhält den Auftrag, die Reglemente ausgewogen und verhältnismässig zu revidieren. Die technischen und baulichen Bereiche sind den heutigen Gegebenheiten und Normen anzupassen. Die Gebühren sind so festzulegen, dass der ausgewiesene Investitionsbedarf in den Werken gedeckt werden kann. Dem Aspekt Verhältnismässigkeit sowie der Gestaltung der Übergangsbestimmung ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Soweit möglich und opportun sollen die Musterreglemente des VBLG/Kanton angewendet werden, da damit die Vorprüfung beim Kanton vereinfacht wird.
Im Weiteren soll die Kommission ermächtigt werden, ggfs. das Ingenieurbüro Kappeler, Zwingen, für die Unterstützung beizuziehen. Die Reglementsrevision soll zeitlich so vorangetrieben werden, dass ein Inkrafttreten im Verlauf des Jahres 2013 möglich ist.
| Mitglieder der Reglementskommission Wasser- und Abwasser | ||
|---|---|---|
| Doris Capaul Schwob | Gemeinderätin / Präsidentin | |
| Wolf Martin | Gemeinderat | |
| Schaub Thomas | Gemeindeverwalter | |
| Flückiger Urs | Bauverwalter | |
| Klee Theo | Gemeinde- und Geschäftsprüfungskommission | |
| Hägler Peter | Rechnungsprüfungskommission | |
| Matteucci Heinz | Raumplanungs- und Baukommission | |
| Tozzo Karin | Aktuariat | |
Kontakt
Reglementskommission Wasser- und Abwasser
Frau Doris Capaul, Gemeinderätin
4402 Frenkendorf
Telefon 061 902 14 55

