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Ausbildungsbeiträge

Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)

Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d.h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte:

  • Berufslehren und Anlehren;
  • Fachhochschulen;
  • Fachschulen;
  • Höhere Fachschulen;
  • Maturitätsschulen;
  • Schulen für Allgemeinbildung;
  • Universitäten;
  • Vollzeitberufsschulen.

Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben:

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht;
  • Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) oder einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mit seit fünf Jahren legalem Status in der Schweiz.
  • Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und -Bürger.

Bewerbung / Formulare

Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular einzureichen, das ausschliesslich bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge bezogen werden kann. Es ist vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen.

Kontakt
Ausbildungsbeiträge
Rosenstrasse 25
4410 Liestal
+41 61 552 79 99
stipendien@bl.ch

Informationsblatt zu Ausbildungsbeiträgen und Stipendien

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