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Jungbürgerfeier

Der Gemeinderat wird alle Jungbürgerinnen und Jungbürger im Alter von 18 Jahren zur traditionellen Jungbürgerfeier einladen. An diesem Tag sollen die neu volljährigen Bürgerinnen und Bürger einen Einblick in das politische Geschehen in der Gemeinde erhalten. Gleichzeitig soll aber auch der gesellige und gemütliche Teil gepflegt werden.

Die Jungbürgerfeier findet meist an einem Freitagabend im September statt.  

Volljährigkeit - Rechte und Pflichten

  • Du hast das Recht, über dich selber zu bestimmen. Das bedeutet aber nicht, dass deine Eltern dir gegenüber keine Verpflichtungen mehr haben oder dass die Beziehung, die du zu ihnen hast, nicht mehr von Bedeutung ist.
  • Deine Unterschrift ist rechtsgültig. Du kannst jetzt alles selber unterschreiben, z. B. einen Mietvertrag, dein Absenzenheft usw.
  • Du hast als Schweizerin und Schweizer das Stimmrecht. Du kannst über alles abstimmen, was den Bund, den Kanton oder die Gemeinde betrifft. Zudem bist du wählbar für öffentliche Ämter, du kannst also zum Beispiel Gemeinderat werden.
  • Du kannst den Führerausweis für Motorräder (bis 125ccm) und Autos erwerben.
  • Du kannst heiraten.
  • Die Post (von der Schule, dem Lehrbetrieb, von Ämtern usw.) wird an dich adressiert.
  • Du wirst steuerpflichtig.