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Kanalisation

Abwasser

Die Gemeinde erstellt und unterhält zur Ableitung von Abwasser und Regenwasser (Meteorwasser) ein öffentliches Kanalisationsnetz. Der Gemeinderat hat die Aufsicht über Erstellung und Unterhalt der öffentlichen und privaten Entwässerungsanlagen.

Genereller Entwässerungsplan

Konzeptionell legt der GEP (Genereller Entwässerungsplan) für das Gebiet einer Gemeinde fest, nach welchem Entwässerungssystem die Abwasserbeseitigung zu erfolgen hat. Unterschieden wird nach den beiden Varianten Mischsystem und Trennsystem sowie Modifikationen dieser Systeme. Die Modifikationen betreffen meistens die unterschiedliche Entsorgung des nicht verschmutzten Abwassers.

Finanzen

Die Gemeinde Frenkendorf wendet jährlich eine grosse Summe für den Unterhalt und die Erweiterung des Kanalisationsnetzes auf. Die Erträge für die Spezialfinanzierung "Abwasserbeseitigung" setzen sich aus der jährlich zu bezahlenden ARA-Gebühr, welche sich an der Menge des bezogenen Trinkwassers berechnet. Für neu- und mehrwertpflichtige Umbauten sind einmalig 4 % des Brandversicherungswertes zu bezahlen. Alle Abgaben und Gebühren der Spezialfinanzierung "Abwasserbeseitigung" unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht. Weitere Informationen zur Entsorgung bzw. Aufbereitung des Abwassers erhalten Sie beim Amt für Industrielle Betriebe Baselland oder beim Bereich Bau der Gemeinde Frenkendorf, +41 61 906 10 50.

Das Abwasserreglement finden Sie im Onlineschalter.

Zum Onlineschalter