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Liegenschaftsentwässerung

Sanierung der Liegenschaftsentwässerung Ihrer Liegenschaft

Die Gemeinde unterhält laufend ihr Kanalisationsnetz und führt, wo dies notwendig ist, Instandsetzungen und Sanierungen durch. Dabei stehen die Dichtigkeit der Schmutzwasserleitungen sowie die Trennung von Sauber- und Schmutzwasserleitungen im Vordergrund. Dies ist weitgehend im gesamten Gemeindegebiet für die gemeindeeigenen Leitungen bereits erfolgt.

Es sind nicht nur das öffentliche Entwässerungsnetz, sondern auch die privaten Anschlussleitungen und die Gebäudeentwässerungen, die dauernd zu unterhalten sind. Das Abwassernetz im privaten Eigentum ist etwa 2-3 Mal länger als das öffentliche Kanalnetz. Entsprechend sind auch Schäden an diesen Leitungen häufiger und das Risiko von Abwasser, welches in unser Grundwasser versickert, ist erheblicher. Eine Sanierung ist daher nicht nur wünschenswert, sondern gesetzlich gefordert. Um die Kontrolle und Sanierung für die Liegenschaftseigentümer möglichst einfach, effizient und auch kostengünstig umzusetzen, wird der Ablauf von der Gemeinde begleitet und diese waltet auch als Kontrollorgan.

Um die Sanierung der Leitungen planen zu können, sind zunächst Kanalaufnahmen zu erstellen. Mit diesem Verfahren werden die Kanäle visuell erfasst und als Film und Bilder aufgezeichnet. Pro Liegenschaft ist in der Regel im Minimum eine Druckprüfung vorzunehmen, um neben dem visuellen Beleg auch einen Undichtigkeitsnachweis zu belegen. Auch sind gleichzeitig die wichtigsten Leitungsführungen auf der Parzelle aufzunehmen.

Der Generelle Entwässerungsplan (GEP), genehmigt durch die Gemeindeversammlung vom 18. September 2000, sieht zudem vor, das Abwasser auf dem Grundstück getrennt zu sammeln und lediglich das Schmutzwasser abzuführen. Wo möglich soll das Regenwasser getrennt und auf der Parzelle versickert werden. Wo dies einfach umzusetzen ist, werden wird dies so verlangen. Durch die Entlastung der Kanalisation können Rückstaus in die Liegenschaften bei starken Regenfällen reduziert oder sogar vermieden werden.

Der Gemeinderat hat entschieden, einen finanziellen Beitrag zu leisten, um möglichst viele Liegenschaftseigentümer für die Trennung von Regenwasser und Umsetzung von Versickerungsanlagen zu gewinnen.

Folgende Beiträge für die Trennung des Regenwassers werden gewährt:

  • Bei Trennung/Versickerung des Regenwassers von 30%–50% der Fläche wird ein Beitrag von 10% an die Baukosten vergütet.
  • Bei Trennung/Versickerung des Regenwassers von 51–100 % der Fläche wird ein Beitrag von 20% an die Baukosten vergütet.

Mit diesem Unterstützungsbeitrag will der Gemeinderat einerseits dem Anspruch aus dem GEP Rechnung tragen und andererseits die Abwasserreinigungsanlage (ARA) und die Hauptleitungen entlasten. Durch die Entlastung der Kanalisation können Rückstaus in die Liegenschaften bei starken Regenfällen reduziert oder sogar vermieden werden.

Wir streben eine zeitlich und konzeptionell vernünftige Umsetzung der notwendigen Sanierungsmassnahmen (Sanierung der Grundstücksentwässerung und Auftrennung des anfallenden Schmutz- und Sauberwassers) an. Die Umsetzung erfolgt gebietsweise in Etappen. Die Liegenschaftseigentümer werden frühzeitig über den Ablauf informiert.

Rechtlicher Hinweis:

Undichte Schmutzwasserleitungen müssen, gestützt auf das kantonale Gesetz über den Gewässerschutz vom 5. Juni 2003 (§ 5, Abs. 3) sowie auf § 13 und § 15 des kommunalen Abwasserreglements vom 25. September 2014, durch den Liegen-schaftseigentümer saniert oder ersetzt werden.

Sollten Sie sich entschliessen, die erforderlichen Schritte für die Kontrolle und Sanierung Ihrer Hausanschlussleitungen selber einzuleiten, oder Sie sind von uns aufgefordert mittels einer Verfügung oder Auflage in einer Baubewilligung, die Sanierung vorzunehmen, ist ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Sämtliche Veränderungen an der Liegenschaftsentwässerung sind ebenfalls bewilligungspflichtig.
Falls Sie keine Unterlagen zu Ihrer Liegenschaftsentwässerung besitzen, so setzen Sie sich mit dem Bereich Bau in Verbindung.

Nach Prüfung und Bewilligung des Gesuches kann die Sanierung erfolgen. Die Arbeiten sind uns zur Abnahme nach Vorgabe zu melden. Abschliessend sind uns die Sanierungsunterlagen und der Dichtigkeitsnachweis zur Schlussprüfung einzureichen.

Wir stellen Ihnen hierfür die notwendigen Gesuchsunterlagen unter (Sanierungseingabe [pdf, 109 KB]) zur Verfügung. Bitte senden Sie uns diese frühzeitig zur Prüfung zu.

Wir hoffen, Sie als Liegenschaftsbesitzer verfolgen die gleichen ökologischen Ziele für die ober- und unterirdischen Gewässer wie die Gemeinde, und bieten somit dem Grundwasser – aus dem wir täglich unser Trinkwasser gewinnen – den bestmöglichen Schutz.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Bereich Bau gerne zur Verfügung.

Merkblatt

Werterhaltung Ihrer privaten Abwasserleitungen [pdf, 445 KB]