Mitwirkungsverfahren Bau- und Strassenlinienplan Leimenmätteli und Munimattgässli
Der Gemeinderat führt gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 für die Mutation des Bau- und Strassenlinienplanes Leimenmätteliweg und Munimattgässli das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.
Die Mutationsunterlagen und der dazugehörende Planungsbericht liegen vom 13. März 2026 bis 13. April 2026 auf der Bauverwaltung Frenkendorf (Bächliackerstrasse 2) zur Einsichtnahme auf und können zu den ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden:
| Wochentag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 08.00 – 18.30 Uhr |
| Dienstag bis Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen |
Unterlagen
Jedermann, der an dieser Planung interessiert ist, kann innerhalb der Mitwirkungsfrist eine schriftliche Stellungnahme an den Gemeinderat Frenkendorf, Gemeindezentrum Bächliacker, 4402 Frenkendorf, oder per E-Mail an urs.flueckiger@frenkendorf.ch einreichen.