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Politik

Demokratie auf Gemeindeebene

Nur mit der aktiven Teilnahme am Gemeindegeschehen kann man etwas bewirken!

Die Gemeinde bildet die kleinste politische Einheit einer Demokratie. Diese Einheit kann sich nur weiterentwickeln, wenn sich alle Einwohnerinnen und Einwohner engagieren und sich aktiv am Gemeindegeschehen beteiligen. Wünsche und Anregungen sind jederzeit willkommen.

Als Grundlage für die Organisation der Gemeinde Frenkendorf dient das Gemeindegesetz des Kantons Basel-Landschaft sowie die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Frenkendorf. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bilden das oberste Organ der Gemeinde (Legislative). Sie fassen die Beschlüsse über Sachgeschäfte, den Voranschlag, den Steuerfuss und die Jahresrechnungen anlässlich der Gemeindeversammlungen, die jeweils anfangs Juni resp. Dezember stattfinden. Sofern es anstehende Geschäfte verlangen, werden die Stimmberechtigen ausserdem im März und im September zu weiteren Einwohnergemeindeversammlungen eingeladen.

Der siebenköpfige Gemeinderat bildet die Exekutive. Er tagt in der Regel 14-täglich (Montagabend) im Gemeinderatszimmer der Gemeindeverwaltung.

Die Gemeindeverwaltung bildet den Kern der kommunalen Vollzugsorganisation. Sie steht der Behörde als Ausführungsorgan und der Bevölkerung für Dienstleistungen und Anfragen zur Verfügung.

Gemeindekommission und Kontrollorgane

Gemäss Gemeindeordnung besteht in Frenkendorf eine Gemeindekommission mit 15 Mitgliedern, welcher neben der Vorberatung, der anlässlich der Gemeindeversammlung zur Sprache kommenden Geschäfte, auch eine Wahlkompetenz in verschiedenen Bereichen zukommt.

5 Mitglieder der Gemeindekommission bilden die Geschäftsprüfungskommission, welche die Tätigkeit der Gemeindebehörden und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung auf ihre Gesetz- und Rechtmässigkeit hin überprüft. Sie erstatten der Gemeindeversammlung im ersten Halbjahr Bericht über ihre Prüfungsergebnisse.

Die Rechnungsprüfungskommission besteht ebenfalls aus 5 Mitgliedern, deren Hauptaufgabe darin besteht, das Rechnungswesen der Gemeinde und vor allem die Voranschläge und die nachfolgende Jahresrechnung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.