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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Neue Behördenorganisation im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Basel-Landschaft

Seit dem 01.01.2013 ist das revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Um den bundesgesetzlichen Anforderungen an eine professionelle Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu genügen, musste die Behördenorganisation im Kanton Basel-Landschaft neu gestaltet werden. Seit dem 1. Januar 2013 sind für die Führung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Basel-Landschaft ausschliesslich die Einwohnergemeinden zuständig. Die Gemeinden haben sich durch Vertrag kreisweise zu sechs gemeinsamen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden zusammengeschlossen: KESB Laufental, KESB Birstal, KESB Leimental, KESB Kreis Liestal, KESB Sissach/Gelterkinden und KESB beider Frenkentäler.

Die sechs KESB als professionelle Fachbehörden erfüllen alle Aufgaben des neuen Erwachsenen- und des zivilrechtlichen Kindesschutzrechts, so sind sie neu auch für die fürsorgerische Unterbringung (heute fürsorgerische Freiheitsentziehung) zuständig, die unter geltendem Recht für den ganzen Kanton vom Kantonalen Vormundschaftsamt angeordnet wird.

Die nach heute geltendem Recht angeordneten Massnahmen wurden von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Massnahmen des neuen Rechts überführt.

Angeschlossene Gemeinden des KESB Kreises Liestal:

Arisdorf, Augst, Frenkendorf, Füllinsdorf, Giebenach, Hersberg, Lausen, Liestal, Lupsingen, Pratteln, Ramlinsburg, Seltisberg

Den Vertrag über die Kindes- und Erwachsenschutzbehörde Kreis Liestal sowie die separaten Ausführungsbestimmen zum Vertrag finden Sie im Onlineschalter.

Kontakt 
KESB Kreis Liestal
Rührbergweg 7
4133 Pratteln
+41 61 599 85 00

Links
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