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Bestattungen

Was tun, wenn jemand stirbt?

Ein Todesfall ist für uns alle eine aus­ser­ordentliche und schmerzliche Situation. Zur Trauer gesellt sich oft eine gewisse Hilflosigkeit. Diese Angaben sollen Ihnen dabei hel­fen, sich bei einem To­desfall in Ihrer Familie bezüglich der not­wendigen Schritte zurechtzufinden.

  • Tritt der Todesfall zuhause ein, ist dieser sofort dem Haus- oder dem Pikett-Arzt zu melden. Er stellt die «Ärztliche Todesbescheinigung» aus.

  • Bitte nehmen Sie Kontakt mit einem Bestattungsinstitut auf. Es hilft Ihnen weiter betr. dem Aussuchen des Sarges, Einkleiden der verstorbenen Person und der Überführung des Sarges auf den Friedhof oder ins Krematorium. Eine entsprechende Liste finden sie hier.

  • Wenn die Bestattung in einer anderen Gemeinde als der Niederlassungsgemeinde erfolgen soll, ist die Zustimmung der dortigen Behörde nötig.

  • Bei Sterbefällen in Spitälern oder Heimen übernehmen die zuständigen Ärzte die Ausstellung der Todesbescheinigung und evtl. wird auch die Anmeldung des Todesfalles beim Zivilstandsamt durch die Institution gemacht.

  • Bitte melden Sie sich mit der «Ärztlichen Todesbescheinigung» (Original oder Kopie) und dem Familienbüchlein (falls vorhanden) auf dem Bestattungsamt der Gemeinde Frenkendorf. Die zuständigen SachbearbeiterInnen werden mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen. Wir wären froh, wenn Sie dazu vorgängig einen Termin telefonisch mit uns vereinbaren könnten (Bestattungsamt Frenkendorf; 061 906 10 10).

  • Grundsätzlich wird die verstorbene Person in jener Gemeinde bestattet, in welcher Sie die Niederlassung hatte. Mit dem Einvernehmen mit der Trauerfamilie und dem zuständigen Pfarramt wird der Zeitpunkt der Beerdigung festgelegt. Sie werden bezüglich Bestattung beraten und die nötigen Schritte erledigt. Es ist wertvoll, wenn die Trauerfamilie bereits die nötigen Entscheidungen wie Bestattungsart (Erd- oder Urnenbeisetzung), Aufbahrung und Gräbertyp gefällt hat.

  • Sind die Details bezüglich der Bestattung geregelt, können Sie die weiteren Trauerfeierlichkeiten organisieren, wie die Todesanzeige in der Zeitung, Leidzirkulare oder Trauermahl.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Be­stattungsamt unter +41 61 906 10 10 gerne zur Verfügung.

Das Bestattungs- und Friedhofsreglement finden Sie im Onlineschalter.
Weitere Informationen:

Todesfall - was ist zu tun?
Bestattungsinstitute
Vorsorgliche Angaben für den Todesfall

Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste
Fragen und Auskünfte unter +41 61 906 10 10