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Adressauskünfte

Mit dem Inkrafttreten des neuen Informations- und Datenschutzgesetzes IDG wird die Erhebung von Gebühren für Auskünfte neu geregelt.

Künftig verzichten wir auf die Erhebung einer Gebühr für einfache Adressauskünfte. Die Datenmerkmale Name, Vorname, Adresse, Wohnort und Geburtsdatum werden künftig, ohne besonderen Interessennachweis auch telefonisch bekanntgegeben. Davon ausgenommen sind Auskünfte über Personen, welche eine Datensperre hinterlegt haben.

Bei Auskünften über weggezogene Personen benötigen wir für die Bekanntgabe des Wegzugsorts weiterhin einen schriftlichen Interessennachweis.
Bei aufwendigen Recherchen wird der entstandene Stundenaufwand verrechnet.

Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste
Fragen und Auskünfte unter +41 61 906 10 10

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