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Arbeitslosenversicherung

Stellenverlust – der erste Schritt

Sind Sie von Stellenverlust betroffen oder bedroht, so melden Sie sich sofort bei der Arbeitslosenversicherung an! Sie sind gebeten sich innerhalb von einem Arbeitstag persönlich beim RAV zu melden. Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis (ID oder Pass)
  • Sozialversicherungsausweis (AHV-Karte) oder Krankenversicherungsausweis
  • Ausländerausweis (nur für ausländische Personen)

Die Personalberaterin oder der Personalberater vom RAV wird Sie an einem Gespräch über Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Arbeitslosenversicherung informieren.

Kontakt
RAV Liestal
Eichenweg 6
4410 Liestal
+41 61 552 07 00

Zweifeln Sie an der Rechtmässigkeit Ihrer Kündigung, wenden Sie sich an die arbeitsvertragliche Rechtsauskunft des KIGA Baselland. Dort hilft man Ihnen gerne weiter. Für Fragen über Höhe und Art der Arbeitslosenentschädigung wenden Sie sich an die Öffentliche Arbeitslosenkasse Baselland.