Navigieren in Frenkendorf

Menü

Giftscheine

Die bisherigen Bewilligungspflichten für den Verkehr mit Giften der Klassen 1 bis 4 (allgemeine Bewilligung A bis D) sowie für den Bezug von Giften der Klassen 1 und 2 zur Verwendung und Aufbewahrung (Giftscheine) wurden per 1. August 2005 abgeschafft.

Weiterhin bestehen bleiben jedoch spezielle Abgabebeschränkungen für sehr giftige und besonders gefährliche Chemikalien. So dürfen Produkte, die als sehr giftig (T+) gekennzeichnet sind und solche, die als giftig (T) und krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (#) gekennzeichnet sind, nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden.

Giftscheine für den Bezug von Giften der Klasse 1 werden bis zum Inkrafttreten des Chemikaliengesetzes weiterhin vom Giftinspektorat des Kantons Basel-Landschaft ausgestellt.

Zugang zu den Rechtstexten und weitere Informationen über das Chemikalienrecht finden Sie unter Cheminfo. Das Team der Einwohnerdienste gibt unter +41 61 906 10 10 gerne Auskunft.

open positions