Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Es gibt Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit durch eine vormundschaftliche Massnahme.
Sie erhalten das Handlungsfähigkeitszeugnis neu bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Kontakt
KESB Kreis Liestal
Rührbergweg 7
4133 Pratteln
+41 61 599 85 00
Weitere Informationen finden Sie unter KESB.