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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Es gibt Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit durch eine vormundschaftliche Massnahme. 
Sie erhalten d
as Handlungsfähigkeitszeugnis neu bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Kontakt
KESB Kreis Liestal
Rührbergweg 7
4133 Pratteln
+41 61 599 85 00

Weitere Informationen finden Sie unter KESB.