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Tombolabewilligung

Die Gemeinden sind seit dem 1. Januar 2004 für die Bewilligung von Gelegenheitswirtschaften und Freinachtsgesuchen zuständig. Tombola- und Lottomatchveranstaltungen werden weiterhin durch das Pass- und Patentbüro bearbeitet und bewilligt.

Sie haben jedoch die Möglichkeit mittels des Gelegenheitswirtschaftsgesuchs über die Gemeinde eine Bewilligung für Ihre Tombola und/oder Lottomatchveranstaltung zu beantragen. Das ausgefüllte Gesuch wird dann an das Pass- und Patentbüro weitergeleitet. Die Bewilligung ist mit dem Gesuch Gastgewerbegesetz im Onlineschalter zu beantragen.

Zuständige Abteilung: Gemeindepolizei
Fragen und Auskünfte unter +41 61 906 10 13