Bienen, Wespen und Hornissen
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus Wespen- oder Hornissennester haben, die Sie entfernen wollen, können Sie sich gegen Rechnungsstellung an folgende Stellen wenden:
Feuerwehrkommando Hülften
Mühlerainstrasse 26
4414 Füllinsdorf
Tel. 079 349 34 73
Bei Bienenschwärmen wenden Sie sich bitte an den lokalen Imker Tobias Lüscher (+41 79 666 14 62, tucancito@gmx.ch).
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Schwarmzeit - und Kontaktdaten bei Bienenschwärme - BienenLiestal
Werden wir immer empfindlicher gegen Bienen, Wespen und Hornissen?
Immer öfters wird die Feuerwehr aufgeboten, um Wespen- und Hornissennester an Bäumen und Häusern zu entfernen. Dass diese Einsätze zunehmen liegt wohl daran, dass die Menschen gegen Stechinsekten empfindlicher geworden sind.
Bienen
Bienen sind harmlos und stechen nur in Notfällen zu. Für die Entfernung eines wilden Bienenvolkes ist der Imker zuständig und die Feuerwehr wird nur zur Unterstützung (erschwerte Zugänglichkeit/Leitern) zugezogen.
Wespen
Vorgehen: Wespen und ihr Nest in Ruhe lassen! Ein Wespenvolk im Garten oder an einem Baum bildet keine direkte Bedrohung, sie sind höchstens lästig. Bei richtigem Verhalten (Speisen und Getränke im Freien zudecken, keine hastigen Bewegungen) besteht für Erwachsene keine Gefahr. Kleinkinder sollte man nicht unbeaufsichtigt lassen. Vorsicht ist geboten bei Bodennestern im Rasen (Schuhe tragen). Sind Kleinkinder bedroht oder ist das Nest so nahe, dass auch Erwachsene Gefahr laufen, gestochen zu werden, und ist das Nest sichtbar und auch leicht erreichbar, so kann es auch durch Laien unschädlich gemacht werden.
In der Drogerie kann ein Wespenspray (ca. CHF 30.00) mit umfangreicher Gebrauchsanleitung bezogen werden.
Hornissen
Trotz ihrer Grösse sind Hornissen weniger aggressiv als Wespen. Sie zählen zu den bedrohten Tierarten, andere Länder verbieten bereits die Bekämpfung von Hornissen.
Auch wir haben uns entschlossen, sie nur in Ausnahmefällen zu bekämpfen.
www.hornissenschutz.ch
Auch bei einer möglicherweise aussichtslosen Situation gibt es eine Variante, bei der die Tiere lebend samt Nest versetzt werden können.
Beizug der Feuerwehr
Falls die Bedrohung akut ist und das Nest oder der Nesteingang nicht sicht- oder schwer erreichbar ist (z.B. im Vordach, im Rollladenkasten usw.) so kann die Feuerwehr über die Gemeindeverwaltung (nicht Notrufnummer 112/118) zugezogen werden. Gemäss Gemeinderatsbeschluss ist hier jedoch eine Einsatzpauschale von CHF. 150.00 (inkl. Spray) zu entrichten.