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Krankenkassenprämien-Verbilligung

Sofern Sie von einem anderen Schweizer Kanton oder vom Ausland in den Kanton Basel-Landschaft gezogen sind und sich in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden, können Sie bei den Einwohnerdiensten ein Anmeldeformular für die Krankenkassen-Prämienverbilligung beziehen. Bei einem Zuzug innerhalb des Kantons werden Sie über die Berechtigung zur Prämienverbilligung direkt von der Sozialversicherungsanstalt Baselland informiert, sobald Ihre Steuern definitiv veranlagt sind.

Die Bearbeitung erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt Baselland.

Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste
Fragen und Auskünfte unter +41 61 906 10 10