Navigieren in Frenkendorf

Menü

Ausnahmefahrbewilligung

Eine Ausnahmefahrbewilligung ermöglicht das Befahren von Fahrverbotsstrassen sowie Zubringer-, Landwirtschaft- und Forstwirtschaftsstrassen. Die Ausnahmefahrbewilligung gilt nicht für Anlässe innerhalb von Frenkendorf, wie zum Beispiel die Fasnacht.

Das Formular ist spätestens 14 Tage vor Gebrauch einzureichen. Erst ein positiver Entscheid ermächtigt das Befahren der Fahrverbotsstrassen. Ausnahmefahrbewilligungen werden restriktiv bewilligt.

Weitere Informationen erhalten Sie von der Gemeindepolizei.