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Freinachtbewilligung

Wenn ein Anlass mit Verkauf von Speisen und Getränken länger als bis 24.00 Uhr dauert, benötigen Sie eine Freinachtbewilligung.

Die Gemeinden sind seit dem 1. Januar 2004 für die Bewilligung von Gelegenheitswirtschaften, Freinachtsgesuchen, Tombola- und Lottomatchveranstaltungen zuständig. Die Gebühren sind in der Gemeindeverordnung über die Ausstellung der Bewilligungen für Gelegenheitswirtschaften und den diesbezüglichen verlängerten Öffnungszeiten geregelt. Das entsprechende Gesuch ist der Gemeindepolizei einzureichen.

Um den Anlass durchführen zu können, benötigen Sie zuerst eine Gelegenheitswirtschaftsbewilligung. Die Freinachtbewilligung ist mit dem Gesuch Gastgewerbegesetz im Onlineschalter zu beantragen.

Selbst wenn eine Freinachtbewilligung erteilt worden ist, darf die Nachbarschaft nicht durch Lärm belästigt oder gestört werden. Ab 22.00 Uhr gilt die allgemeine Nachtruhe.

Zuständige Abteilung: Gemeindepolizei
Fragen und Auskünfte unter +41 61 906 10 13

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