Navigieren in Frenkendorf

Menü

Gelegenheitswirtschaft

Die Gemeinden sind seit dem 1. Januar 2004 für die Bewilligung von Gelegenheitswirtschaften, Freinachtsgesuchen, Tombola- und Lottomatchveranstaltungen zuständig. Die Gebühren sind in der Gemeindeverordnung über die Ausstellung der Bewilligungen für Gelegenheitswirtschaften und den diesbezüglichen verlängerten Öffnungszeiten geregelt. Das entsprechende Gesuch ist der Gemeindepolizei einzureichen.

Um den Anlass durchführen zu können, benötigen Sie zuerst eine Gelegenheitswirtschaftsbewilligung. Die Bewilligung ist auf dem Gesuch Gastgewerbegesetz im Onlineschalter zu beantragen.

Zuständige Abteilung: Gemeindepolizei
Fragen und Auskünfte unter +41 61 906 10 13

Nützliche Links