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Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerverbot sowie ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot

Die ausbleibenden Niederschläge und warmen Temperaturen haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Im Kantonsgebiet gilt neu die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien – das Feuerverbot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet.

Zusätzlich erlässt der Kanton Basel-Landschaft ab dem 30. Juli 2026 ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs.

Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs.

Beachten Sie bitte die folgende Medienmitteilungen:

Medienmitteilung vom 30. Juli 2026
Medienmitteilung vom 23. Juli 2026

Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf

Kantonale Online-Informations-Plattform «Trockenheit»
 

Verfügung Kanton Basel-Landschaft vom 25. Juni 2026
Verfügung Kanton Basel-Landschaft vom 29. Juni 2026
Verfügung Kanton Basel-Landschaft vom 2. Juli 2026
Verfügung Kanton Basel-Landschaft vom 16. Juli 2026
Verfügung Kanton Basel-Landschaft vom 23. Juli 2026
Verfügung Kanton Basel-Landschaft vom 30. Juli 2026