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Analyse Sofortmassnahmen

Nach Abschluss der Ereignisanalyse und Schwachstellenerhebung hat der Gemeinderat als nächsten und wichtigsten Schritt Ende Dezember 2016 die Erarbeitung und Prüfung von möglichen Massnahmen in Auftrag gegeben. Mit diesem konkreten Massnahmenkonzept wird die Gemeinde dann – in Abstimmung mit den vom Hochwasser betroffenen Personen und Liegenschaftsbesitzern – fassbare Lösungen in Auftrag geben können. Wichtige Kriterien sind dabei zweifellos die technischen Machbarkeiten und das Kosten-/Nutzen-Verhältnis. Es ist dem Gemeinderat ein grosses Anliegen, dass eine gesamtheitliche Betrachtung über das ganze Siedlungsgebiet stattfindet. Die Auswirkungen der verschiedenen möglichen Massnahmen müssen dabei genau analysiert werden. Im Budget 2017 wurde zudem ein Betrag von CHF 200‘000.- eingestellt, mit welchem die Gemeinde direkt erste bauliche Sofortmassnahmen realisieren kann.

Das Ingenieurbüro Jauslin Stebler AG, Muttenz hat Anfang Januar 2017 mit der Erarbeitung von möglichen Sofortmassnahmen gestartet. Für die Begleitung dieser Arbeiten hat der Gemeinderat eine Kommission eingesetzt, die aus Vertretungen des Gemeinderates, der Raumplanungs- und Baukommission, der betroffenen Anstösser und der Verwaltung besteht. Die Begleitkommission hat sich am 8. Februar 2017 zu einer ersten Besprechung getroffen. Diskutiert wurden erste vom Ingenieurbüro vorgeschlagene Sofortmassnahmen, die wenn immer möglich im ersten Halbjahr 2017 umgesetzt werden sollen. Die Begleitkommission hat festgelegt, wie diese weiterentwickelt werden sollen und wird am 16. März 2017 zur nächsten Besprechung zusammenkommen.

Unabhängig von diesen Sofortmassnahmen bittet der Gemeinderat alle von letztjährigen Hochwasser betroffenen Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer, sich über mögliche und/oder notwenige Schutzmassnahmen an ihrer eigenen Liegenschaft ebenfalls Gedanken zu machen. Dazu gibt es diverse Fachliteratur, welche als Planungshilfe dienen kann. Die Gemeinde empfiehlt, bei der Anpassung der Umgebung sowie bei baulichen Veränderungen an der Liegenschaft diese Planungshilfen beizuziehen.

Die Planungshilfen sind:

Am Donnerstag, 23. Februar 2017 fand eine erste Infoveranstaltung für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zwischen Schmitteplatz und Hofmatt statt. Präsentiert und diskutiert wurden erste Überlegungen für eine oberflächige Ableitung (vgl. Präsentation) [pdf, 11.3 MB].

Bei weiteren Fragen und Auskünften steht Ihnen der Bereich Bau unter +41 61 906 10 50 gerne zur Verfügung.