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Sozialhilfe

Die Sozialhilfe in Form von materieller Hilfe versteht sich als unterstes Netz der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie dient der Existenzsicherung und Integration.

Das soziale Existenzminimum besteht aus mehreren bedarfsbezogenen Komponenten: Wohnkosten, Gesundheitskosten, Grundbedarf und situationsbedingte Leistungen.

Bevor einer Person Unterstützung gewährt werden kann, müssen alle anderen Möglichkeiten der Selbst- und Fremdhilfe ausgeschöpft sein (Subsidiarität).

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Art und Bemessung der Sozialhilfe".

Kantonales Sozialamt
Das Kantonale Sozialamt überprüft den ordnungsgemässen Vollzug der Sozialhilfe. Es wird, soweit möglich, sichergestellt, dass die Gemeinden die Gesetze rechtsgleich und richtig anwenden.

Mehr Informationen

Bei Fragen und Auskünften wenden Sie sich an den Bereich Sozialdienst.

Formulare / Broschüren

Sozialhilfeantrag
Information über Art und Bemessung der Sozialhilfe