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Bürgergemeinde

Die Bürgergemeinde Frenkendorf ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft des Kantons Basel-Landschaft. Sie setzt sich aus der Gesamtheit der das Bürgerrecht von Frenkendorf besitzenden Personen zusammen. Seit dem St. Niklaustag im Jahre 1923 wurde in Frenkendorf anlässlich einer Bürgergemeindeversammlung die Einführung einer von der Einwohnergemeinde getrennten Bürgergemeinde mit einem Bürgerrat beschlossen. Seither verwaltet und vollzieht der aus drei Mitgliedern bestehende Bürgerrat die Geschäfte der Bürgergemeinde Frenkendorf. Dem Bürgerrat zur Seite steht die Bürgerratsschreiberin, die ihre Aufgabe im Nebenamt versieht.

Der Aufgabenbereich der Bürgergemeinde umfasst insbesondere:

  1. Erteilung des Gemeindebürgerrechts
  2. Organisation und Verwaltung von Privatwaldungen
  3. Bewirtschaftung des Waldes
  4. Förderung der Ortsverbundenheit
  5. Pflege und Verwaltung der Rüttenen
  6. Unterstützung und Förderung der Kultur im Dorf

Bürgergemeindeversammlung

Für die politische Meinungsbildung ist die Bürgergemeindeversammlung massgebend. An der Bürgergemeindeversammlung hat jeder stimmberechtigte Ortsbürger resp. jede stimmberechtigte Ortsbürgerin die Möglichkeit, über Reglemente, Budget und Rechnung der Bürgergemeinde sowie über die Aufnahme von Personen ins Gemeindebürgerrecht von Frenkendorf abzustimmen.

Bürgerrat

Der Bürgerrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Bürgergemeinde und vertritt diese nach aussen. Alle vier Jahre wird der Bürgerrat von den Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern (ab Alter 18) durch Urnenwahl im Majorz-System (Mehrheits-Wahlverfahren) gewählt. 

Bürgergemeindeverwaltung

Bürger- und Kulturhaus
Hauptstrasse 2
4402 Frenkendorf

Öffnungszeiten/Telefonbedienung:
Montag, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Sprechstunde des Bürgergemeindepräsidenten:
Montag, 17.00 Uhr - 18.00 Uhr, nach Vereinbarung

Kontakt

Frau Jasmin Haller, Bürgerratsschreiberin

+41 61 901 34 49
info@bg-frenkendorf.ch