Behörden
Der Gemeinderat ist die oberste Gemeindebehörde. Für das Schulwesen, das Sozialwesen und das Vormundschaftswesen gibt es selbstständige Fachbehörden. Die Mitglieder der Gemeindebehörden werden vom Stimmvolk nach dem Mehrheitsverfahren (Majorz-Wahlverfahren) an der Urne für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Behörden konstituieren sich selbst. Ein Mitglied des Gemeinderats hat von Amtes wegen Einsitz in jeder Fachbehörde.