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Zonenvorschriften Landschaft

Die neuen Zonenvorschriften Landschaft sind in Kraft

Nach einer Gesamtrevision der Zonenvorschriften Landschaft im Zeitraum 2015 - 2017 und einem zustimmenden Beschluss der Gemeindeversammlung vom 3. April 2017 hat der Regierungsrat die neuen Bestimmungen am 20. März 2018 genehmigt. Die Gemeinde Frenkendorf verfügt damit wieder über einen aktuellen Zonenplan Landschaft und das zugehörige Zonenreglement Landschaft. Dieses stützt sich beim Naturzustand auf ein Naturinventar, welches von der Firma Ökoskop im Jahr 2015 erarbeitet worden ist. 

Die grundsätzlichen Ziele der Zonenvorschriften Landschaft sind:

  • Erhalt der Grundlagen für eine standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung
  • Schutz und Förderung wertvoller Naturobjekte und vielseitiger Lebensräume für einheimische Tiere und Pflanzen
  • Erhalt eines charakteristischen und vielfältigen Landschaftsbildes, um die Qualität des wichtigen Naherholungsgebietes sicher zu stellen

Diesen Zielsetzungen entsprechend sind im Zonenplan Landschaft einerseits Nutzungszonen (insbesondere «Landwirtschaft» und «Wald») definiert, andererseits Schutzzonen und Schutzobjekte, die dem Erhalt und der Förderung von Natur und Landschaft dienen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Naturschutzzonen sowie geschützte Einzelobjekte, für welche das Reglement detaillierte Bestimmungen zum Schutzziel, zur Pflege und zu möglichen Aufwertungsmassnahmen enthält. Für die Umsetzung dieser Bestimmungen ist der Gemeinderat verantwortlich, der in Abstimmung mit Naturschutzfachleuten, den Grundeigentümern und den Bewirtschaftern die erforderlichen Massnahmen festlegt.

Zonenvorschriften Landschaft

Der Zonenplan Landschaft kann auch im GIS der Gemeinde Frenkendorf aufgerufen werden. 

GIS der Gemeinde Frenkendorf' anfügen >>Kartenauswahl >> Raumplanung >> Zonenplan Gde 

Ergänzende Dokumente

Für Auskünfte steht Ihnen der Bauverwalter Urs Flückiger (Tel. 061 906 10 50) gerne zur Verfügung.