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Gemeinderat

Der aus sieben Stimmberechtigten gebildete Gemeinderat ist die oberste planende, leitende und vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde, die Exekutive. Seine Befugnisse sind im Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung aufgezählt.

Alle vier Jahre wird der Gemeinderat von den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern (ab Alter 18) durch Urnenwahl im Majorz-System (Mehrheits-Wahlverfahren) bestellt. Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident werden im Anschluss an die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats von allen Stimmberechtigten in einer Majorzwahl gewählt. Aktuelle Amtsdauer: 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024.
 

v.l.n.r. GVr/GL Thomas Schaub, GR Doris Capaul Schwob, GR Philipp Kerker, GR Ruth Janzi (bis 30.6.2022 / ab 1.7.2022 GR Christoph Widmer), VP Urs Kaufmann, GP Roger Gradl, GR Mirjam Würth, GR Dominik Egger, FVr/GL Michael Blättler, BVr/GL Urs Flückiger

Geleitet wird der Gemeinderat als Kollegialbehörde vom Gemeindepräsidenten. Jedes einzelne Gemeinderatsmitglied ist mit der Betreuung eines Geschäftsbereiches (Departement) beauftragt und übernimmt die in seinen Geschäftsbereich fallenden Geschäfte zur Vorbereitung, Antragstellung und zum Vollzug.

Der Gemeinderat trifft sich in der Regel 14-täglich jeweils am Montagabend ab 18.30 Uhr zu den Gemeinderatssitzungen. Die Beschlüsse des Gemeinderats werden im «Frenkendörfer Anzeiger» (Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde) sowie auf der Homepage veröffentlicht. Die Sitzungen des Gemeinderates sind nicht öffentlich.

Unterstützt wird der Gemeinderat durch den Gemeindeverwalter, welcher mit beratender Stimme an allen Sitzungen des Gemeinderates teilnimmt sowie durch die Bereichsleiter, welche zu einzelnen Geschäften beigezogen werden.

Der Amtsbericht fasst jährlich die Tätigkeiten des Gemeinderates zusammen.

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