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Vorsorgekommission

Am 22. September 2013 wurde über das Gesetz vom 16. Mai 2013 der beruflichen Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (Pensionskassengesetz) mittels Volksabstimmung abgestimmt. Die Finanz- und Kirchendirektion hat dem Regierungsrat beantragt, das Pensionskassengesetz mit zugehörigem Dekret auf den 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen. Jeder an die BLPK angeschlossene Arbeitgebende bildet - bei einer entsprechenden Mindestgrösse - ein Vorsorgewerk. Für jedes Vorsorgewerk ist eine paritätische Vorsorgekommission zu bestellen (§ 3 bzw. § 4 Absatz 1 Pensionskassendekret). Die Vorsorgekommission ist keine Kommission im Sinne des Gemeindegesetzes, sondern eine gemäss § 4 Absatz 1 des Pensionskassendekrets spezialgesetzlich zwingende.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mit Wirkung ab 1. Januar 2023 alle Personen der Arbeitnehmervertretung erneut für 4 Jahre gewählt.


Mitglieder paritätisches Konsultativ-Gremium Pensionskasse (Vorsorgekommission)

Kontakt Funktion Vertretung
Gradl Roger, Gemeindepräsident Präsident Arbeitgebervertreter (AG)
Schaub Thomas, Gemeindeverwalter Vize-Präsident Arbeitnehmervertreter (AN)
Blättler Michael, Leiter Finanzen Protokoll Arbeitnehmervertreter (AN)
Egger Dominik, Gemeinderat   Arbeitgebervertreter (AG)
Jäggin Danielle, Abteilungsleitung Steuern   Arbeitnehmervertreterin (AN)
Müller Urs, Mitglied RPK   Arbeitgebervertreter (AG)
Schlageter Markus, Mitglied GK und GPK   Arbeitgebervertreter (AG)
Wüthrich Dieter, Leiter Werkhof/Werkdienst   Arbeitnehmervertreter (AN)

Die Personen der Arbeitnehmervertretung (AN) wurden durch Stimmabgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewählt.

Aufgaben der Vorsorgekommission

Die Vorsorgekommission hat zur Aufgabe, alle Aspekte der beruflichen Vorsorge zu bestimmen, so insbesondere die Wahl der Pensionskasse, die Vorsorgeleistungen und den Besitzstand. In der Vorsorgekommission nehmen gleich viele Arbeitnehmer- wie Arbeitgebervertretende Einsitz; sie ist also paritätisch zusammengesetzt. Der Präsident wird aus der Mitte der Vorsorgekommissionsmitglieder gewählt. Die Rolle des Präsidenten ist insbesondere das Wahrnehmen der administrativen Aufgaben (z.B. einberufen der Sitzungen). Bei Abstimmungen hat der Präsident keinen Stichentscheid. Die Aufgaben und Kompetenzen der Vorsorgekommission sind im Reglement «Vorsorgekommission» geregelt. Die Kommission wahrt die Interessen der Versicherten durch Entscheidungen, Überwachungen, Information der Versicherten und übernimmt die Verantwortung und Haftungsfrage. Zu den einzelnen Aufgaben gehören Entscheide über den jährlichen Zinsbeschluss, den Teuerungsbeschluss (Anpassung laufende Renten an Teuerung), Beschluss über ein Sanierungskonzept bei Vorliegen einer Unterdeckung, Beschluss über die Verwendung Freier Mittel und die Wahl bzw. Änderung des Vorsorgeplans.

Verantwortung der Vorsorgekommission

Die Vorsorgekommission beaufsichtigt die Meldung aller für die Versicherung notwendigen Angaben durch den Arbeitgebenden und kontrolliert periodisch die Entrichtung der Vorsorgebeiträge durch den Arbeitgebenden. Damit ist nicht eine jährliche Einzelfallüberprüfung (auf Versichertenebene) durch die Vorsorgekommission selbst gemeint. Die Beaufsichtigung / Kontrolle erfolgt beispielsweise mittels einer alle 2 bis 3 Jahre vom Arbeitgebenden in Auftrag gegebenen globalen Bestätigung der Revisionsstelle zu Handen der Vorsorgekommission. Die Vorsorgekommission informiert die Versicherten (aktive Versicherte und rentenbeziehende Personen) über getroffene Beschlüsse (wie Verzinsung, Teuerung, Sanierungsmassnahmen etc.) mit Unterstützung des Arbeitgebenden. Die Mitglieder der Vorsorgekommission haften gegenüber der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) für absichtlich oder fahrlässig zugefügten Schaden. Die Mitglieder der Vorsorgekommission sind über die Organ-Haftpflichtversicherung der BLPK gedeckt. Dem Arbeitgebenden (AG) steht immer dann ein Vetorecht zu, wenn Beschlüsse der Vorsorgekommission dazu führen würden, dass sich die planmässige berufliche Vorsorge für ihn verteuert. In der Regel trifft sich die Vorsorgekommission für 2 Sitzungen im Jahr; die erste im Zeitraum von Mitte bis Ende Juni, die zweite Ende November/anfangs Dezember.