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Energetische Investitionen

Energetische Mehrinvestitionen können bei den kommunalen Anschlussgebühren und bei den Unterhaltskosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden. 

Kommunale Anschlussgebühren 

Mit dem Inkrafttreten des neuen Wasser- und Abwasserreglements per 1. Januar 2015 können energetische Mehrinvestitionen bei der Berechnung von Anschlussbeiträgen in Abzug gebracht werden. Bei der Berechnung der Anschlussgebühr nicht berücksichtigt werden:

Bei bestehenden Liegenschaften

  • die nachgewiesenen Kosten für Wert vermehrende Massnahmen, die der Abwasservermeidung, der Wasser- oder Energieeinsparung sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien dienen.

Bei baubewilligungspflichtigen Neu- und Umbauten

  • die nachgewiesenen Kosten von Massnahmen, die der Abwasservermeidung, der Wassereinsparung und dem Einsatz erneuerbarer Energien dienen wie auch die nachgewiesenen Kosten für Energiesparmassnahmen, die deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Detaillierte Informationen können Sie dem Leitfaden Energetische Mehrinvestitionen bei Anschlussbeiträgen entnehmen. Der Leitfaden kann ebenfalls am Schalter des Bereichs Dienste bezogen oder unter +41 61 906 10 40 bestellt werden.
Der Online-Rechner für die Online-Rechnung für die Berechnung der Mehrinvestitionen hilft Ihnen bei der Deklaration. 

Steuern (Gebäudeunterhalt) 

Der Mehraufwand für Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, kann bei bestehenden Privatliegenschaften als Gebäudeunterhalt geltend gemacht werden. Dies ermöglicht nach Abzug allfälliger Förderbeiträge spürbare Steuereinsparungen. 

Weitere Informationen: Liegenschaftsunterhalt Kanton BL