Steuern
Adresse
Bereich Steuern
Bächliackerstrasse 2
TG4402 Frenkendorf
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Telefon +41 61 906 10 20
E-Mail
Kontaktpersonen Steuern
Beschreibung Steuern
Bestellungen von Einzahlungsscheinen Gemeindesteuer und Auskünfte zu Zahlungen
bis und mit Gemeindesteuer 2026
Zuständige Abteilung: Finanzen
ab Gemeindesteuer 2027
Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeindesteuer wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Steuerverwaltung
Tel. 061 552 51 40 oder steuerverwaltung@bl.ch
Veranlagungen
Für Auskünfte zu Veranlagungen wenden Sie sich bitte direkt an die auf der Steuerveranlagung aufgeführte Person.
Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärung für unselbständig erwerbende natürliche Personen
Die Einreichungsfrist für die Steuererklärung ist jeweils der 31. März.
Fristverlängerungen bis 31. Mai werden stillschweigend und gebührenfrei gewährt. Gesuche sind nicht mehr nötig. Fristverlängerungen über den 31. Mai sind gebührenpflichtig (CHF 40.00). Nur für diese Fristverlängerungen muss ein entsprechendes Gesuch gestellt werden. Fristverlängerungen über den 31. Mai können via untenstehenden Link beantragt werden.
Fristverlängerung für Privatpersonen - Kanton Basel-Landschaft
Informationen zu Steuern und Steuerzahlungen:
Leitfaden für zukünftige Steuerpflichtige
Merkblatt Liegenschaftsunterhalt
Erläuterungen und Gemeindesteuersätze 2022
Erläuterungen und Gemeindesteuersätze 2023
Erläuterungen und Gemeindesteuersätze 2024
Erläuterungen und Gemeindesteuersätze 2025
Erläuterungen und Gemeindesteuersätze 2026
Hauptaufgaben
- Formularverwaltung und Fristenverlängerungen für die Steuerdeklaration
- Veranlagung von natürlichen Personen (unselbständiger Erwerb)
- Auskunft bei Fragen zur Steuererklärung oder -bezahlung
- Bearbeitung von Steuererlassen