Steuern
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Bereich Steuern
Bächliackerstrasse 2
TG4402 Frenkendorf
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Telefon +41 61 906 10 20
Fax +41 61 906 10 39
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Kontaktpersonen Steuern
Dienstleistungen
Beschreibung Steuern
Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärung für unselbständig erwerbende natürliche Personen
Die Einreichefrist für die Steuererklärung ist jeweils der 31. März.
Fristverlängerungen bis 31. Mai werden neu stillschweigend und gebührenfrei gewährt. Gesuche sind nicht mehr nötig. Sie werden in der zweiten Maiwoche trotz stillschweigender Fristgewährung ein Erinnerungsschreiben erhalten. Fristverlängerungen über den 31. Mai sind gebührenpflichtig (CHF 40.00). Nur für diese Fristverlängerungen muss ein entsprechendes schriftliches Gesuch mit Begründung gestellt werden. Fristverlängerungen über den 31. Mai können via Onlineschalter beantragt werden.
Steuerwissen für Jugendliche
Früher oder später werden alle Jugendlichen mit ihrer ersten Steuererklärung konfrontiert. Steuerwissen für Jugendliche informiert Jugendliche über Steuern sowie Steuerzahlung und bietet mit dieser Plattform die Möglichkeit, sich selbstständig mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen.
Informationen zu Steuern und Steuerzahlungen:
Leitfaden für zukünftige Steuerpflichtige
Merkblatt Liegenschaftsunterhalt
Erläuterungen und Gemeindesteuersätze 2022
Erläuterungen und Gemeindesteuersätze 2023
Erläuterungen und Gemeindesteuersätze 2024
Informationen über das schweizerische Steuersystem, publiziert von der eidgenössischen Steuerverwaltung
Hauptaufgaben
- Formularverwaltung und Fristenverlängerungen für die Steuerdeklaration
- Veranlagung von natürlichen Personen (unselbständiger Erwerb)
- Auskunft bei Fragen zur Steuererklärung oder -bezahlung
- Bearbeitung von Steuererlassen