Mitwirkungsverfahren Quartierplan «Origami»
Ausgangslage
Das nahe am Bahnhof Frenkendorf-Füllinsdorf auf der Grenze zwischen Liestal und Frenkendorf liegende Areal soll im Sinne der im Zukunftsbild Schönthal vorgesehenen Aufwertung entlang der Güterstrasse in Frenkendorf und der Frenkendörferstrasse in Liestal qualitätsvoll und zukunftsorientiert entwickelt werden. Das entstehende Mischquartier mit Hochpunkt auf der Frenkendörfer Seite soll den städtebaulichen Auftakt für die weitere grenzüberschreitende Entwicklung des Bahnhofsgebiets machen und als Kondensationspunkt der dort angedachten Transformation dienen.
Das Areal umfasst die Parzelle Nr. 50 in Frenkendorf und die Parzellen Nrn. 120 und 2464 in Liestal. Das in Planungsbericht beschriebene städtebauliche Gesamtkonzept wird in zwei separaten, inhaltlich und rechtlich jedoch stark aneinander geknüpfte Quartierplanungen umgesetzt.
Gemäss dem heute geltenden Zonenreglement Siedlung Frenkendorf ist auf der Parzelle Nr. 50 eine maximale Gebäudehöhe von 12 m möglich. Die geplante Neubebauung mit Mischnutzung und höherer, verdichteter Bauweise in Verbindung mit dem vorgesehenen Nutzungsmass bedarf der Planung über ein Quartierplanverfahren. In der Stadt Liestal wird zeitgleich ein Quartierplan im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Vorgängig zum Quartierplanverfahren wurde durch Ramser Schmid Architekten Zürich im Rahmen einer Machbarkeitsstudie neun städtebauliche Varianten erarbeitet, wobei Variante 9 als tragfähigste Basis für die Weiterentwicklung identifiziert wurde. Auf Basis der Volumenstudie wurde ein Workshop-Verfahren durchgeführt und ein stabiles und gleichzeitig flexibles, städtebauliches und freiräumliches Konzept als Grundlage für das Quartierplanareal erstellt.
Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Der Gemeinderat Frenkendorf führt gestützt auf § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) sowie Art. 4 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) für die Quartierplanung «Origami» das öffentlichen Mitwirkungsverfahren durch. Im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens kann die Bevölkerung Einwendungen und Vorschläge zu den Entwürfen der Planung einreichen. Der Gemeinderat ist seinerseits verpflichtet, zu den Eingaben Stellung zu nehmen und die Bevölkerung über die Stellungnahme zu informieren.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2026 die Quartierplanunterlagen zustimmend zur Kenntnis genommen und für das öffentliche Mitwirkungsverfahren und für die Kantonale Vorprüfung frei gegeben. Es ist zu beachten, dass der Quartierplan über die Gemeindegrenze zu Liestal verbunden ist.
Alle Unterlagen der Quartierplanung liegen in der Mitwirkungsfrist vom 11. Juni bis 10. Juli 2026 auf der Bauverwaltung Frenkendorf (Bächliackerstrasse 2) auf und können zu den ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden:
| Wochentag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 08.00 – 18.30 Uhr |
| Dienstag bis Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen |
Unterlagen:
Quartierplan Güterstrasse Frenkendorf
Reglement Güterstrasse Frenkendorf
Planungsbericht Güterstrasse Frenkendorf
Weiterführende Unterlagen:
Quartierplan Frenkendörferstrasse Liestal
Reglement Frenkendörferstrasse Liestal
Planungsbericht Frenkendörferstrasse Liestal
Stellungnahmen zu den Unterlagen der Quartierplanung sind bis am 10. Juli 2026 schriftlich und begründet dem Gemeinderat Frenkendorf, Bächliackerstrasse 2, 4402 Frenkendorf oder per E-Mail an bauverwaltung@frenkendorf.ch einzureichen.
Der Gemeinderat Frenkendorf