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Mietzinsbeiträge

Seit 1. Januar 2024 gelten im Kanton Basel-Landschaft das totalrevidierte Mietzinsbeitragsgesetz und die Verordnung zum Mietzinsbeitragsgesetz. Mit der Neuregelung dieses Bereichs gelten im ganzen Kanton Mindeststandards. Im Kanton wohnhafte Familien und Alleinerziehende haben ein Anrecht auf Minimalbeiträge, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Die Gemeinden regeln die Einzelheiten in einem Gemeindereglement und sind für den Vollzug von Gesetz und Verordnung zuständig. Dieses «Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen» sowie die entsprechende Verordnung wurden an der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023 beschlossen und sind per 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Mehr Informationen zur Kantonalen Gesetzesgrundlage finden Sie hier: Gesetzesgrundlage 2024.

Was sind Mietzinsbeiträge?

Mietzinsbeiträge reduzieren die finanzielle Belastung von Familien und Alleinerziehenden in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Durch die Beiträge sollen die jährlichen Mietkosten für diese Familien und Alleinerziehenden bezahlbar sein. Mietzinsbeiträge sind nicht Teil der Sozialhilfe, sondern sollen einen Sozialhilfebezug verhindern.

Kein Doppelbezug von Mietzinsbeiträgen und Sozialhilfe möglich

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Doppelbezug von Sozialhilfe und Mietzinsbeiträgen nicht möglich ist.
Sind Sie unsicher, welches Gesuch Sie bei der Gemeinde einreichen sollen? Nehmen Sie bitte mit dem Sozialdienst Kontakt auf. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer aktuellen Situation und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, damit Sie Mietzinsbeiträge beantragen können?

  • Knappe finanzielle Verhältnisse.
  • Mindestens ein Kind (minderjährig oder in Erstausbildung) lebt im gleichen Haushalt.
  • Verbringen Kinder im Trennungsfall ihre Zeit gleichermassen bei beiden Eltern, können beide Elternteile Mietzinsbeiträge beantragen.
  • CH-Bürger/-innen und Ausländer/-innen mit einem Ausweis C, B, F oder S.
  • Seit mindestens 2 Jahren im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft.

Wie gehen Sie vor, wenn Sie Mietzinsbeiträge beantragen möchten?

  1. Laden Sie die beiden Dokumente herunter:
  2. Füllen Sie diese vollständig aus, unterzeichnen sie und legen die entsprechenden Unterlagen und Ausweiskopien dazu.
  3. Senden Sie das gesamte Dossier an:
    Gemeindeverwaltung Frenkendorf, Bereich Dienste/Abt. Sozialdienst, Bächliackerstrasse 2, 4402 Frenkendorf
    Oder geben es persönlich am Schalter der Abteilung Sozialdienst ab.