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Kinder- und Jugendzahnpflege

Ihrem Kind stehen mit dem Beitritt in die Kinder- und Jugendzahnpflege zusammen mit der Gemeinde Frenkendorf und dem Kanton Basel-Landschaft zur Verfügung:

  • regelmässige Kontrolle der Zähne bis zur Volljährigkeit, 
  • vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis,
  • Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien (Zahnspange),
  • reduzierter Tarif für alle notwenigen Behandlungen,
  • und Subventionen der Gemeinde Frenkendorf gemäss Reglement und gesetzlichen Bestimmungen.

Im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege können auch schönheitsbedingte Behandlungen erbracht werden. Sie werden jedoch nicht mit Subventionen unterstützt und werden vom Zahnarzt oder von der Zahnärztin direkt bei den Eltern verrechnet.

Für die Behandlungen im Kanton Basel-Landschaft gilt die freie Zahnarztwahl. Für ausserkantonale Behandlungen muss ein zusätzliches Gesuch eingereicht werden. Der Kantonszahnarzt resp. die Kantonszahnärztin fällt die finale Entscheidung über die ausserkantonalen Behandlungen.

Der Beitritt in die Kinder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig und beginnt regulär im Kindergarten. Ein späterer Beitritt ist nur mit einem gesunden oder kariessanierten Gebiss möglich. Zuziehende Familien können Zahnarztbesuche im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege subventionsgestützt wahrnehmen, sofern sie vorher bereits der Kinder- und Jugendzahnpflege beigetreten sind. Die zuziehenden Familien werden dennoch gebeten die Beitrittserklärung des Kanton Basel-Landschaft auszufüllen.

Im Onlineschalter befinden sich die Beitrittserklärung, das ausserkantonale Formular und das Reglement der Gemeinde Frenkendorf.
Zum Kinder- und Jugendzahnpflege Gesetz

Für weitere Auskünfte und Fragen wenden Sie sich an den Bereich Finanzen.

Zum Onlineschalter

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