Planauflage Bau- und Strassenlinienplan Leimenmätteliweg und Munimattgässli
Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 18. Mai 2026 die Änderungen des Bau- und Strassenlinienplans im Leimenmätteliweg und im Munimattgässli. Gemäss §31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 ist diese Planung während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wurde vorgängig ordnungsgemäss durchgeführt.
Die beschlossenen Mutationsunterlagen werden in der Zeit der öffentlichen Auflagefrist vom 5. Juni bis 6. Juli 2026 auf der Bauverwaltung Frenkendorf (Bächliackerstrasse 2) aufgelegt. Diese können zu den ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden:
| Wochentag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 08.00 – 18.30 Uhr |
| Dienstag bis Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr |
Unterlagen
Allfällige Einsprachen zu den beschlossenen Anpassungen am Bau- und Strassenlinienplan sind innert der öffentlichen Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Frenkendorf, Bächliackerstrasse 2, 4402 Frenkendorf einzureichen.
Der Gemeinderat Frenkendorf