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Garantie- und Verpflichtungserklärung für Gäste aus dem Ausland

Für Aufenthalt höchstens 3 Monate:

Verpflichtung des Bundes

Wohnen Sie in Frenkendorf und möchten einen Gast aus dem Ausland für höchstens drei Monate als Tourist/in in die Schweiz einladen? Dazu müssen Sie die schweizerischen Ausweis- und Visumsvorschriften beachten.

Sie können bei der schweizerischen Auslandvertretung das Formular "Verpflichtungserklärung" beziehen, welches durch den Gast auszufüllen ist. Dieser stellt Ihnen das Formular in die Schweiz zu. Nachdem Sie Ihren Teil ergänzt und unterzeichnet haben, kommen Sie damit bitte zu uns an den Schalter der Einwohnerdienste. Die Gemeinde muss abklären, ob Sie als garantierende Person in der Lage sind, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Denn mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, bis zu einem Betrag von CHF 30'000 (sofern nicht anders erwähnt) sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) zu übernehmen.

Eine Verpflichtungserklärung abgeben können:

  • Schweizerbürgerinnen und –bürger
  • Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts oder Niederlassungsbewilligung
  • im Handelsregister eingetragene juristische Personen

Die Einwohnerdienste klären ab, ob die Person in Frenkendorf angemeldet ist. Ausserdem wird durch die Einwohnerkontrolle geprüft, ob die Person über die benötigte Summe von (in der Regel) CHF 30'000 verfügt.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Verpflichtungserklärung der schweizerischen Auslandvertretung (Original)
  • Aktueller Saldobeleg von gesamthaft CHF 30'000.00 (beide Ehegatten zusammen)
  • CHF 20.00 pro Verpflichtungserklärung

 

Für dauerhaften Aufenthalt:

Verpflichtung des Kantons

Möchten Sie eine Person /Familie (nicht erwerbstätige EU-Bürger) bei sich dauerhaft aufnehmen, so wenden Sie sich bitte vorgängig an die dafür zuständige kantonale Behörde: Amt für Migration und Bürgerrecht, Parkstrasse 3, 4402 Frenkendorf.

Evtl. erhalten Sie dann ein Formular vom Amt für Migration BL, welches Sie uns mit den erforderlichen Unterlagen einreichen müssen. Die Gemeinde klärt ab und unterzeichnet, dass Sie als Garantin/als Garant in der Lage sind, für die Lebensunterhaltskosten der eingeladenen Person/Familie zum dauerhaften Aufenthalt aufzukommen.

Eine entsprechende Checkliste mit den beizulegenden Unterlagen erhalten Sie von uns auf Anfrage oder Sie können sie direkt hier herunterladen: Garantie- und Verpflichtungserklärung (PDF)

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ausgefülltes Formular: Garantie- und Verpflichtungserklärung, Ergänzende Angaben (Download PDF)
  • Formular vom Amt für Migration BL
  • Kosten: CHF 20.00 pro Verpflichtungserklärung

Weitere Informationen finden Sie hier: