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Verbrennen von Gartenabfällen

Wohin mit den Gartenabfällen?

  • Organische Abfälle dürfen im Siedlungsgebiet nicht verbrannt werden.
  • Das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfälle ist ausserhalb von Anlagen nur gestattet wenn keine übermässigen Schadstoffe entwickelt werden.

Diese Wald-, Feld-, und Gartenabfälle müssen so trocken sein, dass nur wenig Rauch entsteht!

Unter folgenden Bedingungen können ausserhalb des Siedlungsgebiets organische Abfälle verbrannt werden:

  • Es dürfen nur kontrollierte Feuer gemacht werden.
  • Es dürfen keine Zündhilfsmittel wie Benzin oder Autopneus verwendet werden.
  • Pflanzen müssen in einem trockenen Zustand sein.

Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie die Abteilung Bau unter +41 61 906 10 50. Beachten Sie auch die Weisungen auf dem Abfallkalender.

Quelle: Rechtliche Grundlagen für die Gemeinden im Bereich Umweltschutz BL.

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