Verbrennen von Gartenabfällen
Wohin mit den Gartenabfällen?
- Organische Abfälle dürfen im Siedlungsgebiet nicht verbrannt werden.
- Das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfälle ist ausserhalb von Anlagen nur gestattet wenn keine übermässigen Schadstoffe entwickelt werden.
Diese Wald-, Feld-, und Gartenabfälle müssen so trocken sein, dass nur wenig Rauch entsteht!
Unter folgenden Bedingungen können ausserhalb des Siedlungsgebiets organische Abfälle verbrannt werden:
- Es dürfen nur kontrollierte Feuer gemacht werden.
- Es dürfen keine Zündhilfsmittel wie Benzin oder Autopneus verwendet werden.
- Pflanzen müssen in einem trockenen Zustand sein.
Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie die Abteilung Bau unter +41 61 906 10 50. Beachten Sie auch die Weisungen auf dem Abfallkalender.
Quelle: Rechtliche Grundlagen für die Gemeinden im Bereich Umweltschutz BL.