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Identitätskarte

Identitätskarte

Die Antragsstellung für die nichtbiometrische Identitätskarte (also ohne Kombiantrag) erfolgt weiterhin auf der Gemeindeverwaltung und erfordert persönliches Erscheinen. Dabei wird ein aktuelles Foto (nicht älter als 1 Jahr) benötigt und die alte ID muss durch die Gemeinde entwertet werden (bei Verlust der ID ist eine Ver­lustmeldung der Kantonspolizei vorzulegen).

Passfotos

Es werden schwarzweiss oder farbige Passbilder (35 mm x 45 mm und nicht älter als ein Jahr) entge­gengenommen. Sie müssen die antragstellende Person eindeutig identifizieren, die Ansicht muss frontal (keine Profilaufnahme) sein.

Der obere Abstand zwischen Kopf und Bildrand muss mindestens 5 mm betragen. Unzulässig sind Fotos mit Brillenreflex, dunkler Brille oder Sonnenbrille; mit Pfeife oder anderem Gegenstand im Mund; mit zu dunklem Hintergrund (fehlender Kontrast); nicht neutralem Hintergrund; Hand im Gesicht; Kopf­bedeckung (Ausnahme: Ordensfrauen oder Personen, die einer Glaubensgemeinschaft angehören); be­schädigte Fotos; ungleichmässige Ausleuchtung; Schatten im Gesicht. Der Gesichtsausdruck soll neutral sein; der Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt!). Amateur-, Auto­maten- und Videoprintfotos sind zulässig, wenn sie in Bezug auf Papier, Bildschärfe, Belichtung und Kontrast der Fotomustertafel des Bundesamtes für Polizei entsprechen. Sie ist auch in Bezug auf Grösse und Foto-Standard verbindlich.

Gültigkeit und Gebühren

Identitätskarte Alter Gültigkeit Gebühren
Kinder 0 - 18 Jahren 5 Jahre 35.00 (inkl. Porto)
Erwachsene ab 18 Jahren 10 Jahre 70.00 (inkl. Porto)

Für Fragen steht Ihnen das Team der Einwohnerdienste gerne unter +41 61 906 10 10 zur Verfügung.

Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste
Fragen und Auskünfte unter +41 61 906 10 10