Identitätskarte
Identitätskarte
Die Antragsstellung für die nichtbiometrische Identitätskarte (also ohne Kombiantrag) erfolgt weiterhin auf der Gemeindeverwaltung und erfordert persönliches Erscheinen. Dabei wird ein aktuelles Foto (nicht älter als 1 Jahr) benötigt und die alte ID muss durch die Gemeinde entwertet werden (bei Verlust der ID ist eine Verlustmeldung der Kantonspolizei vorzulegen).
Passfotos
Es werden schwarzweiss oder farbige Passbilder (35 mm x 45 mm und nicht älter als ein Jahr) entgegengenommen. Sie müssen die antragstellende Person eindeutig identifizieren, die Ansicht muss frontal (keine Profilaufnahme) sein.
Der obere Abstand zwischen Kopf und Bildrand muss mindestens 5 mm betragen. Unzulässig sind Fotos mit Brillenreflex, dunkler Brille oder Sonnenbrille; mit Pfeife oder anderem Gegenstand im Mund; mit zu dunklem Hintergrund (fehlender Kontrast); nicht neutralem Hintergrund; Hand im Gesicht; Kopfbedeckung (Ausnahme: Ordensfrauen oder Personen, die einer Glaubensgemeinschaft angehören); beschädigte Fotos; ungleichmässige Ausleuchtung; Schatten im Gesicht. Der Gesichtsausdruck soll neutral sein; der Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt!). Amateur-, Automaten- und Videoprintfotos sind zulässig, wenn sie in Bezug auf Papier, Bildschärfe, Belichtung und Kontrast der Fotomustertafel des Bundesamtes für Polizei entsprechen. Sie ist auch in Bezug auf Grösse und Foto-Standard verbindlich.
Gültigkeit und Gebühren
Identitätskarte | Alter | Gültigkeit | Gebühren |
Kinder | 0 - 18 Jahren | 5 Jahre | 35.00 (inkl. Porto) |
Erwachsene | ab 18 Jahren | 10 Jahre | 70.00 (inkl. Porto) |
Für Fragen steht Ihnen das Team der Einwohnerdienste gerne unter +41 61 906 10 10 zur Verfügung.
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste
Fragen und Auskünfte unter +41 61 906 10 10