Identitätskarte
Identitätskarte
Die Antragsstellung für die nichtbiometrische Identitätskarte (also ohne Kombiantrag) erfolgt weiterhin auf der Gemeindeverwaltung und erfordert persönliches Erscheinen. Dabei wird ein aktuelles Foto (nicht älter als 1 Jahr) benötigt und die alte ID muss durch die Gemeinde entwertet werden (bei Verlust der ID ist eine Verlustmeldung der Kantonspolizei vorzulegen). Die Verwaltung erstellt kein Foto vor Ort, Sie müssen ein Foto gemäss den nachfolgenden Bestimmungen mitbringen.
Passfotos
Es werden schwarzweiss oder farbige Passbilder (35 mm x 45 mm und nicht älter als ein Jahr) entgegengenommen. Sie müssen die antragstellende Person eindeutig identifizieren, die Ansicht muss frontal (keine Profilaufnahme) sein.
Der obere Abstand zwischen Kopf und Bildrand muss mindestens 5 mm betragen. Unzulässig sind Fotos mit Brillenreflex, dunkler Brille oder Sonnenbrille; mit Pfeife oder anderem Gegenstand im Mund; mit zu dunklem Hintergrund (fehlender Kontrast); nicht neutralem Hintergrund; Hand im Gesicht; Kopfbedeckung (Ausnahme: Ordensfrauen oder Personen, die einer Glaubensgemeinschaft angehören); beschädigte Fotos; ungleichmässige Ausleuchtung; Schatten im Gesicht. Der Gesichtsausdruck soll neutral sein; der Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt!). Amateur-, Automaten- und Videoprintfotos sind zulässig, wenn sie in Bezug auf Papier, Bildschärfe, Belichtung und Kontrast der Fotomustertafel des Bundesamtes für Polizei entsprechen. Sie ist auch in Bezug auf Grösse und Foto-Standard verbindlich.
Gültigkeit und Gebühren
| Identitätskarte | Alter | Gültigkeit | Gebühren |
| Kinder | 0 - 18 Jahren | 5 Jahre | 35.00 (inkl. Porto) |
| Erwachsene | ab 18 Jahren | 10 Jahre | 70.00 (inkl. Porto) |
Für Fragen steht Ihnen das Team der Einwohnerdienste gerne unter +41 61 906 10 10 zur Verfügung.
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste
Fragen und Auskünfte unter +41 61 906 10 10