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Kleinbauten

Der Gemeinderat erteilt Baubewilligungen für:

  1. freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12 m2 Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2.50 m ab bestehendem Terrain aufweist.
  2. Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmmung.
  3. Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des jeweiligen Strasseneigentümers.
  4. Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang.
  5. Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege.
  6. Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan.
  7. Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken.

Wir empfehlen Ihnen, die geplante Kleinbaute auf einem Situationsplan massstäblich einzuzeichnen und mit rechtsgültiger Unterschrift der angrenzenden Parzellenbesitzer zu versehen. Sollten Sie darauf verzichten, führen wir eine sog. öffentliche Planauflage mit 10 tägiger Einsprachefrist kostenpflichtig durch.