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Hundemarken

Allgemeines

Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen anmeldepflichtig. In der G emeinde Frenkendorf müssen alle Hunde zusätzlich zum obligatorischen Mikrochip mit einer Hundemarke versehen sein, welche am Halsband getragen werden muss. Wir bitten Sie die Neuanmeldung oder allfällige Mutationen der Daten Ihres Hundes persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu melden.

Potentiell gefährliche Hunde

Für die als potentiell gefährlich eingestuften Hunderassen gelten gesonderte Bestimmungen.

Weitere Informationen finden Sie im Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz) oder in der Verordnung über das Halten potentiell gefährlicher Hunde.

Ein Bewilligungsgesuch zum Halten eines potentiell gefährlichen Hundes sowie das Reglement über die Hundehaltung finden Sie im Onlineschalter.

In der G emeinde Frenkendorf gelten folgende Steueransätze für die Hundehaltung:

1. Hund CHF 75.00 pro Jahr
weiterer Hund CHF 75.00 pro Jahr
Für die Hundezucht CHF 300.00 je Muttertier und Jahr

Zusätzlich wird eine erstmalige Einschreibegebühr von CHF 25.00 inkl. Hundekennzeichen verrechnet.

Zuständige Abteilung: Gemeindepolizei
Fragen und Auskünfte unter +41 61 906 10 13