Planauflage Bau- und Strassenlinienplan Hauptstrasse
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 4. April 2022 genehmigte den Bau- und Strassenlinienplan Ortskern, Mutation Hauptstrasse / Prattlerstrasse. Gemäss §31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 ist diese Planung während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Die beschlossenen Mutationsunterlagen werden in der Zeit der öffentlichen Auflagefrist vom 29. April 2022 bis und mit 30. Mai 2022 auf der Bauverwaltung Frenkendorf (Bächliackerstrasse 2) aufgelegt. Diese können zu den ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden:
| Montag | 08.00 – 18.30 Uhr / durchgehend geöffnet |
| Dienstag bis Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr / nachmittags geschlossen |
Unterlagen
Bau- und Strassenlinienplan Ortskern
Planungsbericht Bau- und Strassenlinienplan Ortskern
Mitwirkungsbericht Bauprojekt und BSP Hauptstrasse und Prattlerstrasse
Allfällige Einsprachen zu den beschlossenen Anpassungen am Bau- und Strassenlinienplan Hauptstrasse / Prattlerstrasse sind innert der öffentlichen Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Frenkendorf, Bächliackerstrasse 2, 4402 Frenkendorf einzureichen.
Der Gemeinderat
Weiterführende Informationen zum Thema unter Gestaltungskonzept Ortskern.