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Altersgerechte Umbauten von Wohnraum

Der Kanton fördert altersgerechte Umbauten von bestehendem Wohnraum

Die Förderung des altersgerechten Wohnens ist Teil der Umsetzung des Gesetzes über die Wohnbauförderung, welches per 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Menschen im AHV-Alter können durch Inkrafttreten des Gesetzes unter bestimmten Voraussetzungen bei altersgerechten Umbaumassnahmen ihres Wohneigentums unterstützt werden.

Die Unterstützung umfasst einerseits Beratung zu altersgerechtem Wohnen und anderseits finanzielle Förderbeiträge durch den Kanton. Der Kanton Basel-Landschaft hat die Organisation Procap mit entsprechenden Beratungen und der Vorprüfung von Förderbeiträgen beauftragt. Zu diesem Zweck führt Procap in Liestal neu eine Fachstelle für altersgerechte Wohnumbauten. 

Weiterführende Informationen: Broschüre "Altersgerechte Umauten von Wohnraum"

Procap Fachstelle für altersgerechte Wohnumbauten
Rosenstrasse 21b
4410 Liestal
Tel. 061 521 51 02
E-Mail: altersgerecht-wohnen-bl@procap.ch
Telefonische Sprechzeiten: Mo/Di/Do 8.30- 11.30
www.procap.ch/altersgerecht-baselland