Bachdole mit neuem Verlauf
Weiteres Vorgehen betreffend Hochwasserereignisse vom 8. Juni und 28. August 2016
Im Oktober 2017 nahm der Gemeinderat vom Technischen Bericht «Massnahmenprüfung und Sofortmassnahmen», dem damaligen Planungsstand und vorgeschlagenen Vorgehen zustimmend Kenntnis. Das Modul 5 wurde für die Umsetzung freigegeben. Die Jauslin Stebler AG wurde von der Gemeinde beauftragt, die Machbarkeit der Variante «Dole mit neuem Verlauf» zu prüfen und gegebenenfalls den vertieften Variantenvergleich durchzuführen.
Die Baugrunduntersuchungen und die weiteren Abklärungen haben zu einem positiven Ergebnis geführt. Der geologisch-geotechnische Bericht von Pfirter Nyffeler und Partner AG vom 9. März 2018 bestätigt, dass der Bau einer zusätzlichen Bacheindolung technisch umsetzbar ist.
Im Variantenvergleich des Büros Jauslin Stebler AG vom 12. März 2018 hat sich zunächst gezeigt, dass grundsätzlich beide Varianten das Ziel der Ableitung eines 100-jährigen Hochwassers erfüllen. Für die Ermittlung der Bestvariante wurde eine Nutzwertanalyse durchgeführt, in welcher verschiedene Kriterien mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet wurden. Die Variante «Dole mit neuem Verlauf» schnitt dabei erheblich besser ab als die Variante «Ersatz und Vergrösserung bestehende Dole».
Die Begleitkommission Hochwasser hat beide Berichte diskutiert und mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen zuhanden des Gemeinderates verabschiedet. Gleichzeitig wurde auch ein Vertreter der Abteilung Wasserbau des Tiefbauamtes informiert.
Der Gemeinderat hat am 26. März 2018 die Berichte zustimmend zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen wie folgt festgelegt:
Die Variante «Dole mit neuem Verlauf» wird weiterverfolgt. Besonders Augenmerk brauchen der Startschacht an der Prattlerstrasse, da dort die Überdeckung zu gering ist und ein natürlicher Widerstand fehlt, sowie das Einlaufbauwerk für die neue Dole.
Für die weiteren Planungsarbeiten wird die Jauslin Stebler AG beauftragt, ein Angebot für die nächsten Schritte und das Vorprojekt mit Kostenvoranschlag einzureichen.
Das Vorprojekt soll in Zusammenarbeit mit dem Kanton ausgearbeitet werden; das Verfahren ist noch festzulegen (evtl. kantonaler Nutzungsplan). Federführend bleibt die Gemeinde. Eine Kostenbeteiligung durch den Bund in Höhe von 35% ist wahrscheinlich; der Beitrag des Kantons ist noch offen, aber zugesichert.
Die Sofortmassnahme Ableitung Zentrum mit Kosten von rund CHF 450‘000 für Bau und Rückbau wird nicht umgesetzt. An deren Stelle werden die Beratungen der Grundeigentümer im Zentrum weitergeführt und fallweise Beiträge an Objektschutzmassnahmen geleistet. Seit dem 1.1.18 besteht auch die Möglichkeit, Präventionsbeiträge bei der Gebäudeversicherung zu beantragen.