Feuerungskontrolle
Öl- und Gas-Feuerungen
Öl- und Gas-Heizungen bis 1'000 kW müssen gemäss der Luftreinhalteverordnung (LVR) periodisch durch einen Feuerungskontrolleur überprüft werden. Bei Öl-Feuerungen geschieht dies alle 2 Jahre, bei Gas-Feuerungen nach einer Abnahmekontrolle alle 4 Jahre.
Aufgrund der Pensionierung des langjährigen Feuerungskontrolleurs der Gemeinde, hat der Gemeinderat ab Herbst 2024 die Vogel Service AG aus Oberwil mit der Feuerungskontrolle beauftragt. Die Besitzer resp. Betreiber von Anlagen, deren Kontrolle fällig wird, werden von der Vogel Service AG via Anmeldekarte zur Kontrolle aufgeboten. Sollte der angegebene Termin nicht eingehalten werden können, muss mit der Vogel Service AG ein neuer Termin vereinbart werden. Der zwischenzeitlich erfolgte Ersatz der Anlage durch eine erneuerbare Heizung wie z.B. einer Wärmepumpe soll bei dieser Gelegenheit ebenfalls gemeldet werden.
Die ersten Messungen werden ab Mitte Januar 2025 durchgeführt.
Die Gebühren für die Feuerungskontrollen sind neu wie folgt:
| Betriebsweise | Preis |
|---|---|
| 1-stufig / modulierend | CHF 88.00 exkl. MWST |
| 2-stufig | CHF 132.00 exkl. MWST |
| Für jede weitere Stufe |
CHF 48.00 exkl. MWST |
|
Aufwandgebühr für Arbeitsgänge mit
|
CHF 25.00 exkl. MWST |
Kontakt Feuerungskontrolleur
Vogel Service AG
Geschäftsführer Dominique Vogel
Tel. 061 401 24 49
E-Mail info@vogelservice.ch
https://vogelservice.ch/
Standorte
- Hohestrasse 230, 4104 Oberwil
- Giebenacherstrasse 30, 4302 Augst
Überschreitungen der Grenzwerte
Bei Überschreitungen der Grenzwerte ordnet der Feuerungskontrolleur eine Einregulierung der Anlage an. Sollten die Grenzwerte trotz Einregulierung nicht eingehalten werden können, verfügt die Gemeindeverwaltung eine Sanierung der Anlage.
Holzfeuerungen
Holz-Feuerungen mit einer Leistung bis 70 kW müssen gemäss der revidierten Verordnung über die Feuerungskontrolle (Kt. BL) vom 01.01.2023 neu einer periodischen Kontrolle unterzogen werden.
Bei Einzelraumfeuerungen (Cheminée, Kachelofen, Herd, Schwedenofen usw.) wird eine visuelle Kontrolle durchgeführt, die Häufigkeit ist dabei von der verbrannten Holzmenge abhängig:
- weniger als 1 Ster Holz pro Jahr: alle 4 Jahre
- mehr als 1 Ster Holz pro Jahr: alle 2 Jahre
Holzzentralheizungen müssen alle 4 Jahre kontrolliert werden.
Tipps für wenig Rauchentwicklung und viel Feuer finden Sie im Flyer «Richtig anfeuern»
Der Feuerungskontrolleur ist bei Holzheizungen frei wählbar. Mit der Administration (inkl. Erinnerung zur Kontrolle usw.) hat der Gemeinderat die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft beauftragt. Die ersten Aufforderungen zur Kontrolle wurden im ersten Quartal 2025 versandt.
Die Administrativgebühr pro Anlage ist wie folgt:
| Administrativgebühr pro Anlage | CHF 44.10 exkl. MWST |
Hinzu kommen die individuellen Gebühren für die Kontrolle durch den Kontrolleur resp. die Service-Firma.
Kontakt Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft
VFKRBL
c/o GFK Basel-Landschaft
Postfach
4127 Birsfelden
Geschäftsführer Benjamin Wälchli
E-Mail info@gfkbl.ch
https://www.gfkbl.ch/
Weitere Informationen
Reglement über die Feuerungskontrolle vom 20.06.2024
Amt für Umweltschutz und Energie - Ressort Luft und Klima