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Feuerungskontrolle

Öl- und Gas-Feuerungen 

Öl- und Gas-Heizungen bis 1'000 kW müssen gemäss der Luftreinhalteverordnung (LVR) periodisch durch einen Feuerungskontrolleur überprüft werden. Bei Öl-Feuerungen geschieht dies alle 2 Jahre, bei Gas-Feuerungen nach einer Abnahmekontrolle alle 4 Jahre. 

Aufgrund der Pensionierung des langjährigen Feuerungskontrolleurs der Gemeinde, hat der Gemeinderat ab Herbst 2024 die Vogel Service AG aus Oberwil mit der Feuerungskontrolle beauftragt. Die Besitzer resp. Betreiber von Anlagen, deren Kontrolle fällig wird, werden von der Vogel Service AG via Anmeldekarte zur Kontrolle aufgeboten. Sollte der angegebene Termin nicht eingehalten werden können, muss mit der Vogel Service AG ein neuer Termin vereinbart werden. Der zwischenzeitlich erfolgte Ersatz der Anlage durch eine erneuerbare Heizung wie z.B. einer Wärmepumpe soll bei dieser Gelegenheit ebenfalls gemeldet werden. 

Die ersten Messungen werden ab Mitte Januar 2025 durchgeführt. 

Die Gebühren für die Feuerungskontrollen sind neu wie folgt: 

Betriebsweise Preis
1-stufig / modulierend CHF   88.00 exkl. MWST
2-stufig CHF 132.00 exkl. MWST
Für jede weitere Stufe

CHF   48.00 exkl. MWST

Aufwandgebühr für Arbeitsgänge mit 
unentschuldigter Abwesenheit des Anlagebesitzers,
pro 1/4-Stunde

CHF   25.00 exkl. MWST

 

Kontakt Feuerungskontrolleur 

Vogel Service AG 
Geschäftsführer Dominique Vogel 
Tel. 061 401 24 49
E-Mail info@vogelservice.ch
https://vogelservice.ch/

Standorte 

  • Hohestrasse 230, 4104 Oberwil 
  • Giebenacherstrasse 30, 4302 Augst 

 

Überschreitungen der Grenzwerte 

Bei Überschreitungen der Grenzwerte ordnet der Feuerungskontrolleur eine Einregulierung der Anlage an. Sollten die Grenzwerte trotz Einregulierung nicht eingehalten werden können, verfügt die Gemeindeverwaltung eine Sanierung der Anlage. 


Holzfeuerungen 

Holz-Feuerungen mit einer Leistung bis 70 kW müssen gemäss der revidierten Verordnung über die Feuerungskontrolle (Kt. BL) vom 01.01.2023 neu einer periodischen Kontrolle unterzogen werden. 

Bei Einzelraumfeuerungen (Cheminée, Kachelofen, Herd, Schwedenofen usw.) wird eine visuelle Kontrolle durchgeführt, die Häufigkeit ist dabei von der verbrannten Holzmenge abhängig:  

  • weniger als 1 Ster Holz pro Jahr: alle 4 Jahre 
  • mehr als 1 Ster Holz pro Jahr: alle 2 Jahre 

Holzzentralheizungen müssen alle 4 Jahre kontrolliert werden. 

Tipps für wenig Rauchentwicklung und viel Feuer finden Sie im Flyer «Richtig anfeuern»

Der Feuerungskontrolleur ist bei Holzheizungen frei wählbar. Mit der Administration (inkl. Erinnerung zur Kontrolle usw.) hat der Gemeinderat die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft beauftragt. Die ersten Aufforderungen zur Kontrolle wurden im ersten Quartal 2025 versandt. 

Die Administrativgebühr pro Anlage ist wie folgt: 

Administrativgebühr pro Anlage CHF   44.10 exkl. MWST

Hinzu kommen die individuellen Gebühren für die Kontrolle durch den Kontrolleur resp. die Service-Firma. 

Kontakt Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft 

VFKRBL 
c/o GFK Basel-Landschaft
Postfach 
4127 Birsfelden 
Geschäftsführer Benjamin Wälchli 
E-Mail info@gfkbl.ch
https://www.gfkbl.ch/

 

Weitere Informationen

Reglement über die Feuerungskontrolle vom 20.06.2024

Amt für Umweltschutz und Energie - Ressort Luft und Klima 

Flyer «Richtig anfeuern»